Hessische Krankenhausgesellschaft fordert Klarheit: Warten auf die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung blockiert Planungen

18.02.2025

Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) kritisiert die weiter ausstehende Rechtsverordnung zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) und fordert zügige Klarheit für die Krankenhäuser in Hessen. Ohne diese Verordnung bleiben zentrale Fragen zur Finanzierung und Umsetzung der Krankenhausreform offen. Jüngsten Berichten zufolge wird die Verordnung zur KHTFV voraussichtlich erst am 21. März 2025 im Bundesrat behandelt. Ursprünglich war eine Abstimmung bereits für den 14. Februar 2025 vorgesehen. Die erneute Verzögerung verlängert die Planungsunsicherheit für Krankenhäuser und erschwert dringend notwendige Investitionsentscheidungen. „Wir benötigen endlich Planungssicherheit“, betont Prof. Dr. med. Steffen Gramminger, Geschäftsführer der HKG. „Ohne die Verordnung ist unklar, welche Projekte gefördert werden und unter welchen Bedingungen die Gelder fließen. Diese Unsicherheit blockiert notwendige Investitionen.

Die HKG kritisiert zudem die zunehmende Komplexität der Reformumsetzung. Schon jetzt sind Kliniken stark mit administrativen Anforderungen belastet. Die fehlende Verordnung führe zu weiteren Verzögerungen, die nicht nur Planungsprozesse hemmen, sondern auch dringend benötigte Mittel für bauliche Modernisierungen und innovative Versorgungsmodelle blockieren. „Die Krankenhäuser benötigen Planungssicherheit, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu sichern. Jeder weitere Verzug gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Krankenhauslandschaft in Hessen“, warnt Gramminger.

Die HKG unterstützt die Grundidee der Krankenhausreform, fordert jedoch weiterhin, dass die Umsetzung praxisnah und effizient erfolgt. “Bürokratische Hürden und ausstehende Verordnungen dürfen nicht den Fortschritt behindern.