Gremienarbeit der HKG

Tätigkeitsfelder der HKGin unterschiedlichen Gremien

Wir engagieren uns in den unterschiedlichsten Gremien der bundesdeutschen und hessischen Gesundheitspolitik.

Dazu gehören die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH), das Hessische Krebsregister sowie weitere sonstige Gremien.

 

Gremien, in denen wir Tätig sind

Gremien, in denen wir Tätig sind

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) als Bundesverband unterstützt die Krankenhäuser in der Bundespolitik. Als Dachverband der deutschen Krankenhausträger setzt sie sich für die Interessen und Belange der Krankenhäuser ein. Als Stimme der Krankenhäuser vertritt die DKG die Krankenhäuser bei allen gesundheitspolitischen Entscheidungen, daher sind die sorgfältige Analyse der aktuellen Gesundheitspolitik und die Öffentlichkeitsarbeit weitere zentrale Aufgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Die DKG ist Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Zusammen mit den anderen Partnern der Selbstverwaltung – Krankenversicherungen, Ärzteverbände und Pflegeverbände – entscheidet sie über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen. Das Vergütungssystem im Krankenhauswesen und die Sicherung der Qualität im stationären Bereich werden in der Selbstverwaltung maßgeblich von der DKG mitgestaltet. Die DKG ist Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser trifft verbindliche Beschlüsse zu sektorenübergreifenden Fragen der ambulanten und stationären Versorgung.

Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt die DKG die deutschen Krankenhäuser in der International Hospital Federation (IHF) und im Europäischen Krankenhausverband (European Hospital and Healthcare Federation/HOPE).

Bei der DKG ist die HKG in folgenden Gremien vertreten:

Kommission Leistungsentgelt

  • AG Budgetfragen (ständiger Ausschuss BG-Nebenkostentarif)
  • AG Basisfallwert
  • AG EBM
  • AG Übergangspflege
  • AG Ausbildung
  • AG Pflegefinanzierung
  • AG Weiterentwicklung des DRG-Systems
  • AG Investitionsbewertungsrelationen
  • AG Ambulantisierung

Kommission Krankenhauspsychiatrie

  • AG PPP-RL

Kommission Arzneimittel (neu ab 2021)

  • AG MD
  • AG Steuern
  • AG Rechtskataster
  • AG Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
  • AG Drittauslagerung von Leistungen
  • AG AVB
  • AG Klimaschutz/ Nachhaltigkeit im Krankenhaus
  • AG Neugestaltung der Qualitätssicherung
  • AG Attraktivität des Pflegeberufs
  • AG IT-Strategie
  • AG § 75c SGB V – IT Sicherheit in Krankenhäusern
  • AG § 301 – Datenübermittlung
  • AG Telematik – Infrastruktur 2.0

Kommission Qualitätssicherung

  • AG DeQS-RL
  • AG QFR-Experten
  • AG QS-Software-Anwender
  • AG Gutachten amb. Operationen
  • AG Krankenhausstrukturplanung
  • AG Weiterentwicklung Qualitätsberichte

Kommission Hygiene

  • AG Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • AG Ausgliederung (PpSG-Verhandlertag)
  • Verhandlungsgruppe Telematikzuschlag
  • AG „PPP-RL“
  • AG „Amb. Notfallversorgung“
  • Gemeinsames Gespräch (Umweltschutz: Energie, Abfall, Arbeitsschutz, Hygiene)
  • Jour-Fixe KHZF
  • TI – Jour-Fixe

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) ist die oberste Landesbehörde und gleichzeitig das Sozial- wie auch Arbeitsministerium in Hessen. An der Spitze steht als Mitglied der Hessischen Landesregierung Frau Diana Stolz (CDU), vertreten wird sie von Frau Dr. Sonja Optendrenk (CDU) als Staatssekretärin. Das HMFG ist unter anderem zuständig für den Bereich Gesundheit (Abteilung V). Darunter fallen insbesondere die Unterabteilungen Psychiatrische Versorgung, Maßregelvollzug (V5), Krankenhäuser, Rettungswesen, Telemedizin, Digitalisierung, Qualitätssicherung und Patientensicherheit (V6), Infektionsschutz, Medizinische Gefahrenabwehr, ÖGD, Trinkwasser, Klimawandel, Umweltbezogener Gesundheitsschutz (V7) sowie Pflege/Betreuungs- und Pflegeaufsicht, Gesundheits- und Pflegeberufe (V8). Die HKG ist hier insbesondere in folgenden Gremien vertreten:

  • AG Landeskrankenhausausschuss: Krankenhausplanung allgemein
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Krankenhausreform
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Zur Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Onkologiekonzept
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Schlaganfallkonzept
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Geriatriekonzept
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Kinder- und Jugendmedizin
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Epilepsiekonzept
  • AG Landeskrankenhausausschuss: Psychiatrieplanung
  • AG Berichtswesen
  • AG Geschäftsordnung
  • Fachbeirat KST Hessen
  • AG Sekundärtransporte
  • AG Telenotfallmedizin
  • AG Strukturfragen

Arbeitsausschüsse des Landesgremiums

  • AA Psychische Gesundheit
  • AA Bedarfsplanung
  • AA Sektorenübergreifende Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Pflege und soziale Betreuung
  • AA Heimversorgung
  • AA Sektorenübergreifende Notfallversorgung
  • AA Soziotherapie
  • Dachgremium
    • Unterarbeitsgruppe Fachkräftesicherung
    • Fokusgruppe Pflege und Gesundheit
  • AG Unterstützung
  • AG Ausbildung
  • AG Finanzierung
  • AG Studium
  • Fachbeirat Psychiatrie
  • Fachbeirat Pflege
  • Anwenderbeirat IVENA (und AG PZC)
  • HKG-AG IVENA
  • Landesbeirat für Hygiene in medizinischen Einrichtungen
  • Beirat Ärztl. Stelle (RöV)
  • Beirat Hebammenstudie
  • Planungsstab COVID-19
  • Runder Tisch Hebammen
    • AG Runder Tisch Hebammen
    • AG Hebammengeleiteter Kreißsaal
  • Runder Tisch Kinderklinik
  • AG Verbesserung der Sterbebegleitung
  • Landesarbeitsgruppe Hessischer Hitzeaktionsplan (LAG HHAP)
  • Pflegemonitor
  • Vertrauliche Spurensicherung § 132k SGB V
  • e-Health Beirat
  • AG Ausbildung zur Umsetzung des PflBG in Hessen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) ist bei den landesbezogenen Verfahren dafür verantwortlich, dass die sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren auf Landesebene ordnungsgemäß durchgeführt werden. Grundlage ihrer Arbeit ist die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)“. Gesellschafter der LAGQH ist neben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auch die HKG. Die LAGQH hat folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer
  • Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen
  • Durchführung der Datenvalidierung sowie
  • die laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Die HKG ist in diesem Rahmen in folgenden Gremien vertreten

  • Gesellschafterversammlung
  • Lenkungsausschuss
  • Expertengremium MRE-Projekt
  • Haushaltsausschuss
  • Fachgruppe Klärender Dialog

Das Hessische Krebsregister hat die Aufgabe, fortlaufend und flächendeckend Daten zu hessischen Krebsfällen und onkologischen Behandlungen zu erfassen, auszuwerten und für Forschung und Qualitätssicherung bereitzustellen. Arbeitsgrundlage ist das Hessische Krebsregistergesetz (HKRG), welches im Oktober 2014 in Kraft trat. Demzufolge sind Behandlungsinformationen von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten, die an der onkologischen Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, an das Hessische Krebsregister zu übermitteln, sofern eine meldepflichtige Krebserkrankung. Des Weiteren ist unser geschäftsführender Direktor Herr Prof. Dr. Steffen Gramminger im Vorstand des Hessischen Krebsregisters vertreten.

Die HKG ist in folgenden weiteren Gremien vertreten:

  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    • Projekt: Spurenstoffe im Hessischen Ried
      • AG Röntgenkontrastmittel
        • AG Strahlenschutz
        • AG Arzneimittel
  • Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
  • Kompetenzzentrum Weiterbildung
  • Erweiterter Landesausschuss
    • Arbeitsausschuss eLA
  • Hessischer Landkreistag
    • Gesundheitsausschuss
  • Hessischer Städtetag
    • Sonderausschuss Gesundheit
  • Mitglied in den Gesundheitskonferenzen
    • Darmstadt
    • Wiesbaden/Limburg
    • Frankfurt/Offenbach
    • Gießen/Marburg
    • Kassel
    • Fulda
  • Fachbeirat Region Mitte der DSO
  • Initiative Organspende Hessen (IOH)
  • AG der Landeskrankenhausgesellschaften
    • AG Ausbildungsfinanzierung
    • AG Psychiatrie und Psychosomatik

Außergerichtliche Schlichtungsstellen

Außergerichtliche Schlichtungsstellen

Schiedsstelle nach §18a KHG

Gemäß § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bilden die Landeskrankenhausgesellschaft und die Landesverbände der Krankenkassen in jedem Bundesland eine Schiedsstelle. Diese entscheidet bei Unstimmigkeiten insbesondere über die Vereinbarung eines Krankenhausbudgets gem. § 13 KHEntgG bzw. § 19 BPflV. Sie entscheidet auch über die Festsetzung des Landesbasisfallwertes.

Die Schiedsstelle besteht aus einem neutralen Vorsitzenden sowie sechs Vertretern der Krankenhäuser, fünf Vertretern der Krankenkassen und einem Vertreter des Landesausschusses Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen.  Die Amtszeit der Schiedsstelle beträgt 4 Jahre.

Die Mitglieder der Schiedsstellen führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind in Ausübung ihres Amtes an Weisungen nicht gebunden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen; ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 übernimmt die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V., turnusgemäß die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18a KHG sowie die Geschäftsstelle der Landesschiedsstelle nach §§ 114 SGB V.

Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen und für die Betreuung der Geschäftsstellen ist Frau Meike Barth.

Geschäftsordnung

Merkblatt

Kontakt:

Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18a KHG
Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.
Frau Meike Barth M.A.

Frankfurter Straße 10 – 14
65760 Eschborn
Tel: 06196 4099-68
E-Mail: meike.barth@hkg-online.de

Landesschiedsstelle nach

§ 114 SGB V

Gemäß § 114 SGB V bilden die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen gemeinsam und die Landeskrankenhausgesellschaft oder die Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam eine Schiedsstelle. Diese entscheidet in den ihr nach dem SGB V zugewiesenen Aufgaben (z. Bsp. bei Uneinigkeit über den Abschluss zweiseitiger und dreiseitiger Landesverträge nach §§ 112, 115 etc.)

Die Landesschiedsstelle besteht aus Vertretern der Krankenkassen und zugelassenen Krankenhäusern in gleicher Zahl sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Sie wird tätig bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. In Konfliktfällen bei sogenannten dreiseitigen Verträgen und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten wird die Landesschiedsstelle um Vertreter der Vertragsärzte in der gleichen Zahl erweitert, wie sie jeweils für die Vertreter der Krankenkassen und Krankenhäuser vorgesehen ist (erweiterte Schiedsstelle). Die Vertreter der Vertragsärzte werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen bestellt. Die Amtszeit der Schiedsstelle beträgt ebenfalls 4 Jahre (§ 3 der Verordnung über die Landesschiedsstelle nach § 114 und § 115 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch).

Die Mitglieder der Schiedsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen. Ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Kontakt:

Geschäftsstelle der Landesschiedsstelle nach §§114 SGB V
Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.
Frau Meike Barth M.A.

Frankfurter Straße 10 – 14
65760 Eschborn
Tel: 06196 4099-68
E-Mail: meike.barth@hkg-online.de

Clearingstelle

Die Hessische Krankenhausgesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit der KV Hessen sowie der Landesärztekammer Hessen ihren Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten an. Krankenhäuser aus Hessen bzw. deren rechtliche Vertreter sowie Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde oder Ärztenetze (etc.) können vom sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.
Wenn Sie eine Prüfung Ihres Kooperationsvertrages wünschen, dann übermitteln Sie bitte Ihren vollständigen Vertrag nebst Anlagen und der Einverständniserklärung Ihres Vertragspartners (siehe Muster im Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge) an folgende Kontaktdaten

Geschäftsordnung

Merkblatt

Kontakt:

Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.
Geschäftsbereich Recht und Digitalisierung

Frankfurter Straße 10 – 14
65760 Eschborn
oder per Mail:
Clearingstelle@hkg-online.de