HKG bewertet Reformvorschläge der AG Gesundheit und Pflege als positiven Einstieg

01.04.2025

Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) bewertet die vorgesehenen Maßnahmen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege aus den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD zur Reform des deutschen Gesundheitswesens als grundsätzlich positiv. Insbesondere zur lang geforderten finanziellen Entlastung für Krankenhäuser sieht die HKG einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Kritik und weiteren Nachbesserungsbedarf sieht der Landesverband in den Bereichen der Entbürokratisierung und Gestaltung der Fallpauschalen als Hybrid-DRGs.

Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG sagt: „Die beschlossene Soforthilfe in Höhe von vier Milliarden Euro ist eine wichtige Finanzstütze für deutsche Kliniken in einer herausfordernden Zeit und ein wichtiges Signal für die Änderungsbereitschaft gegenüber dem viel kritisierten Reformpapier. Kliniken in Hessen könnten bestehende Liquiditätslücken schließen oder in ihre Infrastruktur investieren. Die strukturelle Unterfinanzierung, insbesondere im Betriebskostenbereich, bleibe jedoch ungelöst.

Positiv bewertet die HKG darüber hinaus die Optimierungspläne in der Grund- und Notfallversorgung sowie der Rettungsdienste. „Insbesondere die ländlichen Gebiete Hessens könnten von der Reform der Notfallversorgung profitieren, wenn den Ländern mehr Gestaltungsraum eingerichtet wird“, so Prof. Dr. Steffen Gramminger weiter. Auch die Orientierung an den Leistungsgruppen aus NRW wird begrüßt.

Kritik übt die HKG an fehlenden Entlastungen im Bürokratiebereich: „In der aktuellen Ausgestaltung des Reformpapiers würde auf die Krankenhäuser zusätzlicher Dokumentations- und Bürokratieaufwand zukommen. Dabei zeigen Hochrechnungen ein extrem großes Potenzial an ärztlichen und pflegerischen Vollzeitkapazitäten für die Patientenversorgung, sollten die täglich verfügbaren Ressourcen nicht im großen Umfang an bürokratische Arbeiten fallen. Unserer Überzeugung nach liegt hier eines der wichtigsten Instrumente zur Begegnung des Fachkräftemangels. Daneben würde die Zufriedenheit von Menschen von bürokratischer Entlastung profitieren“, sagt Prof. Dr. Steffen Gramminger.

Weiteren Nachbesserungsbedarf sieht die HKG außerdem bei der Vorhaltefinanzierung und der Gestaltung der Hybrid-DRGs: „Hinsichtlich der Vorhaltefinanzierung muss die verlängerte Konvergenzphase für eine grundsätzliche Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung genutzt werden. Zahlreiche Studien belegen, dass in dieser Form die Vorhaltefinanzierung ihren Zweck verfehlt und wiederum nur weiteren Bürokratismus auslöst“, so Prof. Dr. Steffen Gramminger. „Außerdem ist es richtig, dass eine Weiterentwicklung der Hybrid-DRG dringend geboten ist, dem Papier es aber an Substanz fehlt“. Eine angestrebte Verstärkung in der sektorenübergreifenden Versorgung darf nicht zu Lasten der Patientensicherheit erfolgen“, so Prof. Dr. Steffen Gramminger.

Hintergrund ist, dass das geplante Abrechnungssystem Einnahmen aus ambulanten und stationären Behandlungen  angleicht, dabei aber in vielen Fällen die notwendige „Ressource Krankenhaus“ nicht berücksichtigt. . Vor einem Einstieg mit großer Fallzahl, wird daher zuvor eine belastbare Kostenkalkulation benötigt.   Ohne verlässliche Vorgaben und einer belastbaren Kostenkalkulation kann das zu falschen Anreizen führen – etwa dazu, dass Leistungen eher nach wirtschaftlichen als nach medizinischen Gesichtspunkten erbracht werden und somit zu Lücken in der Patientenversorgung führt.

Die HKG fordert, die nun eingeschlagene Reformrichtung konsequent weiterzugehen – mit Substanz, Verlässlichkeit und echtem Abbau von Bürokratie. um eine nachhaltige und effektive Gesundheitsversorgung für Hessen und ganz Deutschland zu entwickeln.