GKV-Spargesetz beschlossen: Hessens Krankenhäuser brauchen echte Reformen statt neuer Belastungen

13.07.2026

Bundestag und Bundesrat haben das GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 passieren lassen. Ein Antrag mehrerer Länder auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand am vergangenen Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) hatte bereits im Mai gemeinsam mit fünf weiteren Akteuren des hessischen Gesundheitswesens eindringlich vor den Folgen des Gesetzes gewarnt. Diese Warnungen gelten – trotz der am Ende eingeflossenen Änderungsanträge – unverändert fort.

Einmalzahlung ersetzt keine verlässliche Finanzierung
Offenbar um die Zustimmung der Länder zu gewinnen, hat der Bund in letzter Sekunde in einer Protokollerklärung eine einmalige Zahlung von 550 Millionen Euro für die Krankenhäuser in Aussicht gestellt: 100 Millionen Euro für Universitätskliniken und 450 Millionen Euro für die übrigen Häuser. Angesichts der erwarteten Mehrbelastungen von
fünf bis sechs Milliarden Euro für Länder und Kommunen bleibt diese Einmalzahlung weit hinter dem zurück, was zur Stabilisierung nötig wäre. Bezogen auf ein Jahr entspricht sie einer Erlösverbesserung der Krankenhäuser von lediglich 0,5 Prozent bei vorheriger Reduzierung durch das aktuell beschlossene Kürzungsgesetz um ca. 5-6
Prozent. Hinzu kommt: Diese Zusagen sind nicht Teil des beschlossenen Gesetzes, sondern finden sich nur in einer Regierungserklärung. Sie müssen erst in einem weiteren
Gesetzgebungsverfahren rechtssicher verankert werden; ein Referentenentwurf ist für Ende Juli oder Anfang August angekündigt. Verlässlichkeit schafft der Bund damit nicht.

Kürzungen sind keine Reformen
Das Sparziel für 2027 wurde zuletzt auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Tragen sollen es Praxen, Kliniken, Apotheken, die Pharmaindustrie und die Versicherten selbst.
Echte Strukturreformen, konsequente Entbürokratisierung und die überfällige Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund bleiben dagegen
weitgehend aus. „Beitragsstabilität ist ein legitimes Ziel. Aber der Bund entzieht den Kliniken die Mittel parallel und unkoordiniert zur bereits laufenden Krankenhausreform
und gefährdet damit genau den Weg, an dem wir in Hessen im Schulterschluss arbeiten. Kürzungen sind keine Reformen. Wir haben immer wieder für einen
konstruktiven Kurs geworben und tun das weiter. Wir brauchen echte Strukturreformen, Entbürokratisierung und Deregulierung. Genau das bleibt der Bund weiter schuldig“,
sagt Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft. Einzelne Schritte weisen durchaus in die richtige Richtung: Mehr Gestaltungsfreiheit und der Abbau starrer Vorgaben eröffnen den Krankenhäusern nun Spielräume, die sie dringend brauchen. Diese Ansätze dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzielle Grundlage der Krankenhäuser mit diesem Gesetz weiter geschwächt wird. Notwendig ist deshalb, den eingeschlagenen Weg der Deregulierung konsequent fortzusetzen und zugleich für eine tragfähige Finanzierung zu sorgen.

Entbürokratisierung versprochen, Prüfbürokratie ausgebaut
Besonders widersprüchlich ist der Umgang mit den Prüfungen durch den Medizinischen Dienst: Der Bund verspricht Entbürokratisierung und weitet zugleich die Zahl der
möglichen Rechnungsprüfungen drastisch aus. Für die hessischen Krankenhäuser bedeutet das zusätzliche Bürokratiekosten und Erlösverluste in dreistelliger Millionenhöhe – für Leistungen, die längst erbracht wurden. Statt Bürokratie abzubauen, entsteht neue. Das bindet noch mehr Ressourcen, die nicht für die Versorgung zur Verfügung stehen und die gleichzeitig aus den Fallpauschalen finanziert werden müssen, die bekanntlich bereits heute schon für die überwiegende Zahl deutscher Krankenhäuser nicht auskömmlich sind. „Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: die Mehrzahl der nun nochmals ausgeweiteten Prüfungen der Kostenträger und des Medizinischen Dienstes betrifft keine „Falschabrechnungen“, wie sich das der Bürger vorstellt. Falschabrechnungen suggeriert nämlich irreführend, dass die leistungserbringenden und die Versorgung
sicherstellenden Kliniken – vorsätzlich oder fahrlässig – falsch abrechnen und sich ungerechtfertigt bereichern. Das Gegenteil ist der Fall: im Nachgang – also nach Erbringung einer notwendigen medizinischen Leistung – wird durch den Medizinischen Dienst im Auftrag der Krankenkassen festgestellt, dass die Dauer oder der gesamte stationäre Aufenthalt nicht notwendig und damit nicht gerechtfertigt gewesen sei. Dabei werden die tägliche Realität und Not der Menschen, die Behandlung und Hilfe in unseren Strukturen suchen, nicht ausreichend gesehen. Angesichts der nun nochmals ausgeweiteten Prüfquoten müssten wir nun in viel größerem Ausmaß Behandlungen
verweigern. In Ermangelung von erreichbaren Alternativen blieben dann viele Patienten unversorgt“, so Prof. Dr. med. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der
Hessischen Krankenhausgesellschaft und langjähriger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling.

Länder und Kommunen geraten weiter unter Druck
Hinzu kommt: schon heute bringen Ausgleichszahlungen (notwendige „Zuschüsse“ zur Abwendung von Insolvenzen) für defizitäre Krankenhäuser viele hessische Kommunen
an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Das kumulierte Defizit der hessischen Krankenhäuser liegt bereits bei 400 bis 500 Millionen Euro pro Jahr. Durch das Gesetz
kommen weitere Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe hinzu. Nach dem Kürzungs- und Spargesetz des Bundes muss daher festgehalten werden: Ohne zusätzliche
Unterstützung der Länder wird die flächendeckende Versorgung vielerorts kaum aufrechtzuerhalten sein. „Ohne strukturelle Veränderungen und ohne die vollständige Refinanzierung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen durch den Bund steht das nächste Kürzungs- und Sparprogramm in kurzer Zeit erneut vor der Tür.“ Denn käme der Bund aktuell seinen Verpflichtungen z.B. zur vollständigen Finanzierung des Aufwands für Grundsicherungsempfänger in der GKV nach, wäre das 18 Mrd. Euro-Problem 2027 auf ein Drittel verkleinert worden, da der unter Experten anerkannte unfinanzierte Betrag für diese Personengruppe ca. 12 Mrd. Euro ausmacht. „Das sogenannte Stabilisierungsgesetz stabilisiert daher die Haushaltslage von Finanzminister Klingbeil und nimmt billigend in Kauf, die Versicherten, deren Arbeitgeber und die Leistungserbringer der Gesundheitswirtschaft mit diesem Ausgleich weiter zu belasten“. „Wer jetzt nicht gegensteuert, überlässt die Zukunft der Krankenhauslandschaft und die Gesundheitsversorgung insgesamt einem kalten Strukturwandel. Dann entscheidet nicht mehr die Politik oder der Bedarf, wo Versorgung stattfindet, sondern die wirtschaftliche Not. Diesen Weg wollen wir in Hessen gemeinsam verhindern“, so Prof. Dr. Christian Höftberger und Prof. Dr. Steffen Gramminger, abschließend gemeinsam.

Hessen versorgt noch
Die hessische Landesregierung hat sich über Monate klar an die Seite der Krankenhäuser gestellt und die Verunsicherung durch das Gesetz wiederholt deutlich benannt. Diesen Anspruch teilen die hessischen Krankenhäuser. Umso wichtiger ist jetzt, dass Bund und Länder die angekündigten Entlastungen zügig rechtssicher verankern und dafür sorgen, dass sie spürbar bei den Krankenhäusern ankommen. Verlässliche Rahmenbedingungen waren und bleiben der hessische Anspruch. Die hessischen Krankenhäuser stehen weiterhin für einen konstruktiven Dialog bereit.

Hessen versorgt noch. Aber ohne echte Reformen stellt sich die Frage: Wie lange noch?

#HESSENVERSORGTNOCH