Geplante Budgetkürzungen gefährden die Patientenversorgung

15.10.2025

Mit großer Sorge blickt die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) auf die Pläne der Bundesregierung, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel zu streichen und damit die Budgetsteigerungen der Krankenhäuser zu begrenzen. Die HKG sieht durch die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel erhebliche finanzielle Einbußen auf die Kliniken zukommen – in Hessen ebenso wie bundesweit.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 auszusetzen und damit die Dynamik der Krankenhausbudgets zu begrenzen. „Das Herabsetzen der Obergrenze auf das Niveau des diesjährigen Orientierungswertes bedeutet de facto eine reelle Unterfinanzierung, da ein personal- und sachkostengerechtes Budget deutlich über 2,98 Prozent liegen wird. Das schwächt die Versorgung genau in dem Moment, in dem sie Stabilität und Vertrauen braucht“, erklärt Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft. „Die Krankenhäuser in Hessen sichern an 365 Tagen im Jahr die Versorgung – Tag und Nacht, in Notfällen und in komplexen Behandlungsfällen. Dafür brauchen sie Verlässlichkeit, keine nachträglichen Eingriffe in die Finanzierung.“

Krankenhäuser gehören zur kritischen Infrastruktur. Sie sichern die Gesundheitsversorgung rund um die Uhr und müssen deshalb auf eine verlässliche Finanzierung zählen können. Die HKG warnt davor, die geplanten Entscheidungen auf Bundesebene mit verkürzten oder falschen Vergleichen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu führen. Krankenhäuser tragen die Verantwortung für die schwersten und kostenintensivsten Behandlungsfälle, von Intensivmedizin über Notfallversorgung bis hin zu komplexen Operationen. „Diese Leistungen sind personalintensiv, hochspezialisiert und nicht beliebig skalierbar. Knapp 70 Prozent der Krankenhausausgaben sind Personalkosten, die an Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Das sind keine frei wählbaren Kosten, sondern Ausdruck einer verantwortungsvollen Versorgung, und Ergebnisse von Budgetverhandlungen sind kein Wunschkonzert, sondern eindeutig belegbare Kostensteigerungen, welche auch vor einer Schiedsstelle Bestand haben müssen.

Mit dem Wegfall der Meistbegünstigungsklausel sollen bundesweit rund 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern eingespart werden. In Verbindung mit steigenden Tarif- und Sachkosten verschärft das die ohnehin angespannte Lage vieler Kliniken weiter. „Wer den Kliniken Mittel entzieht, entzieht der Versorgung die Luft zum Atmen. Das ist kein Beitrag zur Reform, sondern eine Schwächung der Strukturen, auf die sich Patientinnen und Patienten verlassen müssen,“ betont Gramminger. „Wenn der Bund Strukturen verändern will, dann braucht es ein klares Konzept und kein finanzielles Austrocknen durch die Hintertür.“

Reformpolitik muss auf klaren Fakten, partnerschaftlichem Dialog und Planungssicherheit basieren, nicht auf kurzfristigen Sparmechanismen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen appelliert die HKG an den Bund, bei allen Reform- und Sparmaßnahmen den Zusammenhalt im Gesundheitswesen zu wahren. Gerade in Zeiten tiefgreifender Strukturveränderungen braucht es Kooperation statt Konfrontation. Nur wenn alle Akteure miteinander und nicht gegeneinander arbeiten, bleibt die Versorgung verlässlich und zukunftsfest.