Das Land stärkt Gesundheitsversorgung in Hessen: Sondervermögen unterstützt Krankenhausreform – und doch bleibt ein Wermutstropfen und eine fragwürdige Entscheidung
11.11.2025

In der vergangenen Woche hat die Hessische Landesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz die Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur vorgestellt. 950 Millionen werden für die Krankenhaustransformation und somit für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Hessen bereitgestellt. Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) würdigt ausdrücklich die großen Anstrengungen des Landes, insbesondere des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) unter Leitung von Staatsministerin Diana Stolz, diesen Beitrag in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für die nachhaltige Sicherung der Gesundheitsversorgung durch die hessischen Krankenhäuser zu ermöglichen.
Prof. Dr. Höftberger, Präsident der HKG, erklärt: „Gerade in einer Zeit, in der finanzielle Mittel überall knapp sind, ist es keine Selbstverständlichkeit, dass die hessischen Krankenhäuser in dieser Weise unterstützt werden. Die 950 Millionen Euro sind ein starkes Signal des Gestaltungswillens des Landes und ein wichtiger Beitrag, um die Krankenhausreform in Hessen voranzubringen und damit die Versorgung im Land zu sichern. Dafür danken wir der Hessischen Landesregierung und insbesondere Frau Staatsministerin Diana Stolz.“
Es bleiben dennoch Wermutstropfen: Die Bereitstellung der 950 Millionen Euro über die kommenden 10 Jahre löst die finanziellen Herausforderungen der Reform nicht vollständig. Trotz der zugesagten Landesmittel bleibt für die Krankenhäuser ein erheblicher Eigenanteil im Gesamtumfang von mehr als 500 Millionen Euro bestehen. Für den vollständigen Abruf der zur Verfügung stehenden Gelder von Bund und Land stellt dies eine zusätzliche Belastung in ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Zeiten dar. Die HKG setzt sich dafür ein, dass diese finanzielle Herausforderung so gering wie möglich gehalten wird und die Unterstützung alle Krankenhäuser in Hessen gleichermaßen erreicht.
Vor diese m Hintergrund äußert die HKG deutliche Kritik an einer fragwürdigen Entscheidung des Landes. Der Universitätsklinik Frankfurt soll – als einzige Klinik und damit beispiellos – aus dem Nachtragshaushalt zusätzlich 200 Millionen Euro erhalten. Diese Summe entspricht rund 50 Prozent des regulären jährlichen Investitionsetats, der für alle 127 Krankenhäuser im Land zur Verfügung steht und übersteigt in einem einzigen Jahr mehr als ein Fünftel des gesamten 10-jährigen Transformationsfondsvolumens.
„Wer nachhaltige Versorgungssicherheit will, muss alle notwendigen Versorger stärken, nicht nur eine einzelne Uniklinik in Landesträgerschaft“, so der Präsident der HKG. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine einzige Einrichtung – und dazu noch jene, die im neuen Krankenhausplan als am wenigsten veränderungsbedürftig gelten dürfte – eine solche Bevorzugung erhält“, erklärt auch der geschäftsführende Direktor, Prof. Dr. Gramminger. „Während alle übrigen Krankenhäuser ihre Transformation allein aus den regulären Krankenhausfinanzierungsinstrumenten stemmen müssen, wird hier mit Steuergeld ein Ungleichgewicht geschaffen. Das ist nicht im Sinne der Hessischen Krankenhausgesellschaft, die alle Krankenhäuser – ob groß, ob klein, ob ländlich oder urban und gleich welcher Trägerschaft – im Sinne einer guten Patientenversorgung vertritt.“
In seiner Rede zum Nachtragshaushalt hatte Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz letzte Woche betont, das Land zeige mit der Unterstützung der Universitätsklinik Frankfurt, dass es ein „verlässlicher Partner der Gesundheitsversorgung im Land“ sei. Diese Aussage greift nach Einschätzung der Krankenhausgesellschaft jedoch zu kurz:
„Gesundheitsversorgung ist Teamarbeit“, betont Prof. Dr. Gramminger. „Alle 127 Krankenhäuser – unabhängig von Trägerschaft und Größe – tragen gemeinsam die
Verantwortung für die rund 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Ohne eine auskömmliche Finanzierung dieser Einrichtungen ist die flächendeckende Versorgung gefährdet.“ Prof. Dr. Gramminger weiter: „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Versorgung nicht allein durch eine Universitätsklinik gesichert werden kann. Während dort die schwersten Fälle behandelt wurden, haben die anderen Krankenhäuser einen großen Teil der stationären und intensivmedizinischen Versorgung übernommen.“
„Das Land hat mit der Widmung der 950 Millionen Euro für den Transformationsfonds einen wichtigen Schritt für die Versorgungssicherung durch die hessischen Krankenhäuser gemacht. Jetzt gilt es, diesen Weg gemeinsam fortzusetzen, damit die Krankenhausreform in Hessen für alle Kliniken fair, solidarisch und zukunftsfest werden kann“, so Prof. Dr. Höftberger abschließend.