Bundestag beschließt Krankenhausreform: Kliniken starten in die Umsetzung

06.03.2026

Nach langen politischen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag heute den Weg für die Umsetzung der Krankenhausreform frei gemacht und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) begrüßt, dass damit die Grundlage für die
praktische Umsetzung der Reform geschaffen wird. Damit entsteht für Krankenhäuser, Länder und weitere Beteiligte mehr Planungssicherheit für den anstehenden
Transformationsprozess.


Gleichzeitig weist die HKG darauf hin, dass mit dem jetzigen Kompromiss noch nicht alle zentralen Fragen der Reform abschließend geklärt sind. Wichtige Entscheidungen über einzelne Elemente der Reform wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Hier besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung sowie bei zentralen Struktur- und Umsetzungsfragen, damit die neuen Regelungen in der Praxis tragfähig umgesetzt werden können.

Entscheidend für die Umsetzung der Reform wird nun sein, die richtige Balance zwischen Spezialisierung medizinischer Leistungen und einer verlässlichen wohnortnahen Versorgung zu sichern. „Mit dem Bundestagsbeschluss kann die Krankenhausreform jetzt in die praktische Umsetzung gehen. Entscheidend wird sein, die Reform so auszugestalten, dass sowohl Spezialisierung als auch eine verlässliche Versorgung der Menschen in allen Regionen gewährleistet bleiben“, erklärt Prof. Dr. Steffen Gramminger, geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft.


Die Krankenhäuser in Hessen arbeiten bereits intensiv an der Umsetzung der Reform. In den Kliniken und bei allen beteiligten Institutionen gibt es ein großes Engagement,
die notwendigen Veränderungen verantwortungsvoll zu gestalten.

Hintergrundinfo:
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) konkretisiert zentrale Regelungen der Krankenhausreform des Bundes und schafft die Grundlage für deren praktische Umsetzung. In Hessen wurden mit dem Hessischen Krankenhausplan, der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, bereits wichtige Weichen für die zukünftige Struktur der Krankenhausversorgung gestellt. Auf dieser Grundlage haben die Krankenhäuser ihre Anträge auf Leistungsgruppen eingereicht. Ziel ist es, die medizinische Versorgung
weiterzuentwickeln und gleichzeitig eine verlässliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen sicherzustellen.