NIS-2-Update – Was sind die nächsten rechtlichen Schritte?

18.

November

Zielgruppe

Geschäftsführungen, IT/TI und Katastrophen-/ Krisenmanagement

Inhalte

Ende 2025 trat das überarbeitete BSIG in Kraft, das eine Vielzahl an Krankenhäusern zu IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Nach der Registrierung erfolgten vielerorts die verpflichtenden Leitungsschulungen, nun geht es aber in den Häusern um die weitere Umsetzung der neuen Vorgaben.

Themenschwerpunkte:

- Methoden, mit denen die Geschäftsleitung ihrer Leitungsverantwortung nachkommen kann
- Anforderungen an die Vernetzung von Compliance-Management und IT-Sicherheits-Management gemäß gesetzlicher Vorgaben
- Rolle und Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Compliance und IT-Sicherheit
- Mindestanforderungen an Verträge mit Dienstleistern
- Rechtssicherer Umgang mit Krisensituationen
- Anforderungen an die Einrichtung und Besetzung eines Krisenstabs
- Praktische Maßnahmen zur Krisenbewältigung und organisatorischen Vorbereitung
- Schnittstellen zwischen Krisenmanagement, Compliance und IT-Sicherheit in der Unternehmensführung

Referent*in

Dr. Tilmann Dittrich

Veranstaltungsort

Onllineveranstaltung über Zoom

Datum & Uhrzeit

18. November 2026
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Veranstalter

Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.

Veranstaltungsort

Onllineveranstaltung über Zoom

Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühr für Mitglieder: 95,00 EUR (inkl. USt.) Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: 195,00 EUR (inkl. USt.)

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Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frankfurter Straße 10 - 14
65760 Eschborn

+49 (0) 6196-409950