Krankenhausplanung nach KHAG – Anhörung, Feststellungsbescheide und Rechtsschutz
14.
September
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Medizincontrolling und Finanz- und Rechnungswesen
Inhalte
Hessen wird die Krankenhausreform zum 01.01.2027 umsetzen, die Feststellungsbescheide sind für Herbst 2026 angekündigt. Es ist an der Zeit, die Anhörung als Reaktion auf die beabsichtigte (Nicht)Zuweisung von Leistungsgruppen sowie das weitere Verfahren vorzubereiten.
• Krankenhausplanung nach KHAG:
- Neues von den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien
- Ausnahmeregelungen bei Nichterfüllung der Mindestkriterien
- Möglichkeiten und Inhalte von Kooperationen
- Definition Fachkliniken und Standortbegriff
- Kriterien der Auswahlentscheidung nach Bundes-recht, Landesrecht und Krankenhausplan Hessen 2025
• Strategische Positionierung und Hürden im Anhörungsverfahren
• Rechtsschutz
- Entscheidungserheblicher Zeitpunkt
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Feststellungs-bescheid
- Klagearten
- Aufschiebende Wirkung
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Erfahrungen aus NRW
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Feststellungs-bescheid Ihres Wettbewerbskrankenhauses
• Ausblick auf vergütungsrechtliche Konsequenzen
Referent*in
Rechtsanwältin Dr. Claudia Mareck
Veranstaltungsort
Onlineveranstaltung über Zoom
Datum & Uhrzeit
14. September 2026
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Veranstalter
Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.
Veranstaltungsort
Onlineveranstaltung über Zoom
Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühr für Mitglieder: 165,00 EUR (inkl. USt.) Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: 265,00 EUR (inkl. USt.)
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Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frankfurter Straße 10 - 14
65760 Eschborn
+49 (0) 6196-409950