Krankenhausplanung nach KHAG – Anhörung, Feststellungsbescheide und Rechtsschutz

14.

September

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Medizincontrolling und Finanz- und Rechnungswesen

Inhalte

Hessen wird die Krankenhausreform zum 01.01.2027 umsetzen, die Feststellungsbescheide sind für Herbst 2026 angekündigt. Es ist an der Zeit, die Anhörung als Reaktion auf die beabsichtigte (Nicht)Zuweisung von Leistungsgruppen sowie das weitere Verfahren vorzubereiten.

• Krankenhausplanung nach KHAG:
- Neues von den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien
- Ausnahmeregelungen bei Nichterfüllung der Mindestkriterien
- Möglichkeiten und Inhalte von Kooperationen
- Definition Fachkliniken und Standortbegriff
- Kriterien der Auswahlentscheidung nach Bundes-recht, Landesrecht und Krankenhausplan Hessen 2025

• Strategische Positionierung und Hürden im Anhörungsverfahren

• Rechtsschutz
- Entscheidungserheblicher Zeitpunkt
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Feststellungs-bescheid
- Klagearten
- Aufschiebende Wirkung
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Erfahrungen aus NRW
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Feststellungs-bescheid Ihres Wettbewerbskrankenhauses

• Ausblick auf vergütungsrechtliche Konsequenzen

Referent*in

Rechtsanwältin Dr. Claudia Mareck

Veranstaltungsort

Onlineveranstaltung über Zoom

Datum & Uhrzeit

14. September 2026
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Veranstalter

Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.

Veranstaltungsort

Onlineveranstaltung über Zoom

Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühr für Mitglieder: 165,00 EUR (inkl. USt.) Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: 265,00 EUR (inkl. USt.)

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Kontaktieren Sie uns

Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frankfurter Straße 10 - 14
65760 Eschborn

+49 (0) 6196-409950