Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) der Hessischen Krankenhaus-gesellschaft e. V. (HKG) gelten für alle Verträge der HKG mit Veranstaltungsteilnehmern.
2 Anmeldung, Einbeziehung der AGB und Teilnahmebestätigung
Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen der HKG ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Teilnehmer die AGB der HKG als verbindlich an.
Die HKG bestätigt die Teilnahme schriftlich. Da der Veranstaltungsort räumlich begrenzt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass mehr Anmeldungen eingehen als Kapazitäten zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die Teilnehmer nach dem zeitlichen Eingang ihrer Anmeldung zugelassen, wobei Mitgliedern der HKG und geladenen Gästen ein Vorrang vor Nichtmitgliedern eingeräumt wird.
3 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
3.1 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Anmeldeformular und der dazugehörigen Bestätigung. Die dort genannten Preise verstehen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Fälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig und zu zahlen. Die Zahlungen haben ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
4 Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, Veranstaltungsunterlagen und Pausengetränke sowie Verpflegung, soweit vereinbart.
5 Urheberrecht
Die Veranstaltungsunterlagen der HKG sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der HKG vervielfältigt oder verbreitet werden. Die HKG behält sich alle Rechte vor. Die Veranstaltungs-unterlagen stehen exklusiv nur den Teilnehmern zur Verfügung.
6 Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten die kostenpflichtig angemeldeten Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, am Veranstaltungstag die Teilnahme auf den ausgelegten Unterschriftenlisten zu bestätigen.
7 Rücktritt des Teilnehmers
Schriftliche Stornierungen der Teilnahme sind bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Für den Zeitraum bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungs-gebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden unter Abzug der Stornierungsgebühr erstattet. Danach bzw. bei Nichtteilnahme an der Tagung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der HKG diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
Anstelle einer Stornierung kann wahlweise kostenfrei ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
8 Absage durch die HKG
8.1 Rücktrittsrecht der HKG
Die HKG ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt.
Ein solch wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn die vollständige Teilnahme-gebühr nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Teilnehmer auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt. Die HKG kann in diesem Fall Ersatzansprüche geltend machen. Es gilt Ziff. 7 Abs. 2 entsprechend.
Ein wichtiger Grund kann aber insbesondere auch bei Ausfall oder Erkrankung der Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl vorliegen. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Muss die Tagung ausnahmsweise abgesagt werden, wird eine gezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der HKG.
8.2 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung zum avisierten Zeitpunkt aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, den weder die HKG noch der Teilnehmer zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden, so ist die HKG auch in diesem Falle zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein unvorhersehbares Ereignis ist insbesondere anzunehmen bei Terror-anschlägen, Naturkatastrophen, Epidemien und behördlich angeordneter Stilllegung und Räumung des Veranstaltungsorts. Die HKG wird die Teilnehmer unverzüglich über die ganze oder teilweise Unmöglichkeit der Durchführung der Tagung in Kenntnis setzen. Eine bereits geleistete Teilnahmegebühr erstattet die HKG dem Teilnehmer bei ganzer Unmöglichkeit der Leistung vollständig und bei Vorliegen lediglich teilweiser Unmöglichkeit anteilig.
Ist die HKG in der Lage, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so unterrichtet die HKG die Teilnehmer hiervon unverzüglich. Die Teilnehmer sind berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Vergütung.
9 Datenerfassung, Bild- und Tonaufnahmen und Datenschutz
Die HKG erhebt, nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für die Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses. Für das Teilnehmer-verzeichnis werden folgende personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet und in den anderen Teilnehmern mit den Veranstaltungsunterlagen zugänglich gemacht: Titel, vollständiger Name und Institution/Unternehmen.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden und räumt der HKG das Recht ein, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungs-geschehen anfertigen zu lassen und für Werbung, Presseveröffentlichungen sowie der Internet-präsenz der HKG zu verwenden.
Die Daten gemäß den vorstehenden Absätzen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zu den definierten Zwecken genutzt. Erteilte Einwilligungserklärungen können jederzeit gegenüber der HKG unter mail@hkg-online.de widerrufen werden.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegen-seitigen Verpflichtungen aus dem Vertrags-verhältnis, einschließlich sämtlicher Zahlungs-verpflichtungen, ist Eschborn, soweit der Teilnehmer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist derart anzupassen, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.