Krankenhausreform beschlossen: Umsetzung wird zur entscheidenden Phase

30.03.2026

Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundesrat dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) zugestimmt und damit den Rahmen für die Umsetzung der Krankenhausreform gesetzt. Mit der Entscheidung beginnt nun die entscheidende Phase der Reform. Für die hessischen Krankenhäuser geht es dabei um grundlegende Weichenstellungen für die zukünftige Versorgung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Reform trifft auf ein bereits stark belastetes Versorgungssystem, in dem viele Krankenhäuser mit knappen personellen Ressourcen und zunehmenden finanziellen Druck arbeiten.

Das Land Hessen hat die Reform trotz bestehender Kritikpunkte mitgetragen, um den begonnenen Transformationsprozess verlässlich fortzuführen und Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu schaffen. Gleichzeitig ist klar, dass einzelne Regelungen im weiteren Verlauf überprüft und bei Bedarf angepasst werden müssen.

Aus Sicht der Hessischen Krankenhausgesellschaft sind insbesondere die Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen und zum Pflegebudget besonders kritisch zu bewerten. Beide Bereiche greifen unmittelbar in die Organisation der Patientenversorgung ein und haben direkte Auswirkungen auf die Arbeit der Pflege in den Kliniken. Die Verknüpfung der Personaluntergrenzen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen führt dazu, dass personelle Vorgaben künftig darüber entscheiden, ob bestimmte Leistungen überhaupt erbracht werden dürfen. Gleichzeitig verändern die Regelungen zum Pflegebudget die Finanzierungsgrundlagen der Krankenhäuser und wirken sich unmittelbar auf die verfügbaren Mittel für Versorgung und Pflege aus.

Hinzu kommt, dass auch die Ausgestaltung der Vorhaltevergütung weiterhin mit offenen Fragen verbunden ist. Für die langfristige Finanzierung und Planungssicherheit der Krankenhäuser kommt diesem Instrument eine zentrale Bedeutung zu.

„Mit dem Beschluss liegt jetzt zumindest die Grundlage für die Krankenhausreform vor. Gleichzeitig zeigt sich, dass ein weitergehender Konsens zwischen Bund und Land nicht erreicht werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist es befremdlich, dass zentrale Fragen weiterhin offen sind“, erklärt Prof. Dr. Steffen Gramminger, geschäftsführender Direktor der hessischen Krankenhausgesellschaft. „Umso wichtiger ist es, dass schnell und konsequent nachgesteuert wird, wenn sich einzelne Vorgaben nicht als tragfähig erweisen.“ 

Für die Krankenhäuser in Hessen kommt es nun darauf an, die Reform unter realistischen Bedingungen umzusetzen und die neuen Regelungen zusammen mit dem Land praktikabel auszugestalten.