Kooperations- und „Honorararzt“ verträge
20.
Januar
Zielgruppe
Die Zielgruppe für diese Veranstaltung sind Klinik- und MVZ-Leitungen, Rechtsabteilungen und Personalverantwortliche im Gesundheitswesen.
Inhalte
Das BSG-Urteil vom 13. November 2025 verändert die Spielregeln für Kooperations-/Honorarärzte, auch wenn die Kooperation mit der BAG geschlossen wird. Es drohen Nachzahlungen und Haftungsrisiken – erfahren Sie, wann Ihre Kooperation plötzlich sozialversicherungspflichtig wird.
Praxisnahes und rechtlich fundiertes Online-Seminar zu den Konsequenzen des BSG-Urteils (Az. B 12 BA 4/23 R) vom 13. November 2025 für Honorararztverträge, Gemeinschaftspraxen (BAG / GbR) und Kooperationen mit Krankenhäusern. Wir klären, wann eine angeblich freiberufliche Tätigkeit sozialversicherungspflichtig wird — und was das konkret für Vertragsgestaltungen, Haftungs- und Abrechnungsrisiken bedeutet.
Inhalte:
• Grundlagen: Honorararzt vs. Selbstständigkeit inklusive relevanter sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen (u.a. § 7 SGB IV)
• Das Urteil des BSG vom 13. November 2025 – Sachverhalt und Entscheidung
• Rechtliche Folgen für Kliniken und Ärzte
• Praxisfälle und Vertragsgestaltung: Worauf sollte ich achten, um rechtliche Sicherheit zu erhöhen
• Ausblick und Q&A
Referent*in
Dr. Mareike Bechtler und Prof. Dr. Jörg Risse
Veranstaltungsort
Onlineveranstaltung über Zoom
Datum & Uhrzeit
20. Januar 2026
13:30 Uhr bis 14:45 Uhr
Veranstalter
Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.
Veranstaltungsort
Onlineveranstaltung über Zoom
Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühr für Mitglieder: 95,00 EUR (inkl. USt.) Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: 195,00 EUR (inkl. USt.)
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Kontaktieren Sie uns
Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frankfurter Straße 10 - 14
65760 Eschborn
+49 (0) 6196-409950