Präsenzseminar “Arbeitszeitrecht im Krankenhaus”

23.

Mai

Zielgruppe

Geschäftsführungen und Mitarbeitende aus den Bereichen Personalmanagement, Recht und Dienstplanung.

Inhalte

Das Arbeitszeitrecht steht gerade im Fokus der Öffentlichkeit wie selten zuvor. Grund dafür ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022, in dem eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten begründet wird. Mit dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitrechts sichergestellt werden. Doch genau diese arbeitszeitrechtlichen Vorgaben stellen Personal- und Dienstplanverantwortliche immer wieder vor besondere Herausforderungen.

Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht begründen Leistungsverweigerungsrechte für Mitarbeitende und Streitigkeiten mit der Arbeitnehmervertretung sind vorprogrammiert. Überdies können sie Ermittlungen der für den Arbeitszeitschutz zuständigen Behörden nach sich ziehen und zu empfindlichen Strafewn für Dienstplan- und Personalverantwortliche sowie die Geschäftsführung führen.
Trotz seiner besonderen Bedeutung gibt es fast keine Spezialliteratur und Seminare zum Arbeitszeitrecht im Krankenhaus. Diese Lücke soll diese Veranstaltung schließen.

Inhalte des Seminare sind unter anderem:

- Möglichkeiten der Abweichung vom ArbZG für Krankenhäuser
- Werktägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG und Tarifverträgen für unterschiedliche Dienstarten
- Gewährleistung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit sowie deren Verkürzung
- Kombination von Regelarbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft und deren Ausgleich sowie u.a. Zulässigkeit von Sandwichdiensten
- Rechtskonforme Gewährung von Ruhepausen
- Aktuell: Umsetzung der Entscheidung des BAG zur vollständigen Erfassung der Arbeits- und Pausenzeiten
- Entstehung von Überstunden in VZ und TZ sowie deren Ausgleich
- Besonderheiten bei Schicht- und Wechselschicht und deren Ausgleich
- Besonderheiten bei Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und deren Ausgleich
- Grundsätze der Dienstplangestaltung
- Grundsätze der Mitbestimmung Ihrer Arbeitnehmervertretung bei Arbeitszeitfragen

Ihr Nutzen:

- Sie erhalten einen umfassenden Überblick über sämtliche arbeitszeitrechtliche Fragestellungen und Probleme im Krankenhaus.
- Sie lernen die aktuellsten gängigen Rechtsvorschriften und Tarifnormen aus dem Bereich Arbeitszeitrecht kennen.
- Sie bekommen Tipps für die Umsetzung in der Praxis anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
- Sie profitieren vom hoch spezialisierten Wissen der Referentin aus einer Vielzahl von Mandaten von Krankenhäusern zu Arbeitszeitfragen sowie Vertretungen in Verfahren der Arbeitszeitschutzbehörden.

Referent*in

Rechtsanwältin Susanne Boemke, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Veranstaltungsort

Präsenzseminar: Best Western Plus IO Hotel, Graf-Zeppelin-Str. 2, 65824 Schwalbach/Eschborn

Anreise mit dem Auto

Die Anfahrtsbeschreibung geht Ihnen mit der Bestätigung zu.

Datum & Uhrzeit

23. Mai 2024
10:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Veranstalter

Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.

Veranstaltungsort

Präsenzseminar: Best Western Plus IO Hotel, Graf-Zeppelin-Str. 2, 65824 Schwalbach/Eschborn

Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühr für Mitglieder: 375,00 EUR (inkl. USt.) Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: 475,00 EUR (inkl. USt.)

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Kontaktieren Sie uns

Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frankfurter Straße 10 - 14
65760 Eschborn

+49 (0) 6196-409950